Winden sind unersetzliche Helfer beim Heben und Transportieren von Lasten
Auch wenn die Fahrzeugindustrie bestrebt ist, Kraftfahrzeuge immer leichter zu bauen, sind heutzutage maschinelle Helfer beim Heben und Transportieren von Lasten in einer Autowerkstatt nicht mehr wegzudenken. Man muss nur an den Ausbau und das Einsetzen von einem Motorblock denken. Doch ist die Nutzung solcher Geräte nicht frei von Risiken. Unfälle mit Hebezeugen stellen innerhalb der Statistik aller Arbeitsunfälle einen hohen Anteil an Unfällen mit besonders schweren Folgen dar. Dies betrifft sowohl Körperverletzungen als auch materielle Schäden. Deshalb sind bei der Auswahl und beim Gebrauch von Hebezeugen für die Autowerkstatt verschiedene Aspekte zu beachten, will man nicht irgendwann eine böse Überraschung erleben.
Vor dem Kauf von Hebezeugen den Bedarf ermitteln
Ein folgenschwerer und häufiger Fehler ist die Nichtbeachtung der zulässigen Belastung von Hebezeugen. Deshalb empfiehlt es sich, vor dem Gebrauch den eigenen Bedarf festzustellen. Welche Lasten müssen gehoben werden? Welches Gewicht haben diese Lasten und wird es in der Zukunft Veränderungen geben? So finden sich beispielsweise bei Seilwinden verschiedene Ausführungen mit einer unterschiedlichen Belastbarkeit. Eine weitere Überlegung gilt der Frage, ob die gehobenen Lasten auch transportiert werden müssen. Für das Beispiel Seilwinde würde sich ein Schwenkarm empfehlen, wird diese Frage bejaht. Schwenkarme verfügen auch über eine begrenzte Belastbarkeit und Reichweite. Sie müssen zudem sicher entweder an einer Stahlsäule, einem Träger oder der Wand befestigt werden können.
Sicherheit und Arbeitsschutz in den Händen des Unternehmers
Nach der Anschaffung beginnt die Verantwortlichkeit des Unternehmens hinsichtlich der Arbeitssicherheit des Hebezeuges. Angesichts der Schwere von Arbeitsunfällen mit Hebezeugen haben Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften den Unternehmer oder Betreiber in die Pflicht genommen. So müssen Winden und andere Hebezeuge immer in einem betriebssicheren Zustand sein und die Anforderungen des Arbeitsschutzes erfüllen. Um dies zu gewährleisten, muss der Unternehmer eine sogenannte befähigte Person beauftragen, die Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren betriebssicheren Zustand hin zu überprüfen. Eine solche befähigte Person muss neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einschlägigen Berufserfahrung auch über eine große Sachkunde verfügen, die sich über entsprechende Weiterbildungsangebote wie hier bei Haus der Technik erwerben und vertiefen lässt.
Bildquelle – shuttelstock – crane hook with chains, isolated on white background – Iaremenko Sergii