Mehr Autoleistung – aber zu welchem Preis
Chiptuning gilt landläufig als kostengünstige Methode, mehr Leistung aus dem Motor zu kitzeln. Besonders attraktiv erscheint dabei auf den ersten Blick, dass Chiptuning ohne mechanische Eingriffe und Umbauten auskommt, da lediglich in die Steuersoftware moderner Motoren eingegriffen wird. Oft wird dabei argumentiert, dass mit dem Chiptuning lediglich die Reserven ausgenutzt werden, die ohnehin vorhanden sind. So sollen beispielsweise Motoren mit unterschiedlicher Leistung innerhalb einer Fahrzeugserie baugleich sein und nur durch die Steuersoftware künstlich gedrosselt werden.
In der Theorie klingt das verlockend, in der Praxis sieht es allerdings meist anders aus. Selbst wenn der Motor auf den ersten Blick baugleich ist, so gibt es doch in der Regel Unterschiede im inneren Aufbau oder der Auswahl der Werkstoffe. Damit schlägt der Autobauer zwei Fliegen mit einer Klappe: Das Design von Motorraum und Karosserie kann trotz unterschiedlicher Motorisierung gleich bleiben, was Einsparungen in der Produktion gleichkommt, während die Motoren mit geringerer Leistung durch günstigere Werkstoffe ebenfalls preiswerter in der Herstellung sind.
Holzauge sei wachsam – Unseriöse Anbieter versprechen viel
Auf der technischen Seite ist Chiptuning also selten so risikofrei wie behauptet. Die höhere Leistungsabgabe wird durch eine Verkürzung der Lebensdauer von Motor, Kupplung, Getriebe, etc. erkauft, denn diese Teile sind auf die Leistung des unmodifizierten Antriebs ausgelegt und verschleißen schneller, hier werden dann öfter Autoersatzteile benötigt. Am häufigsten treten dabei Schäden am Turbolader auf. Auch die Herstellergarantie auf den Antrieb wird durch das Chiptuning hinfällig. Seriöse Tuner bieten deswegen eine Übernahme der Garantie auf die betroffenen Teile an, sofern ein Defekt nachweislich durch das Tuning entstanden ist. In der Praxis ist solch ein Nachweis allerdings oftmals schwer bis unmöglich.
Chiptuning ist auch ein rechtliches Risiko
Obwohl beim Chiptuning in erster Linie Software geändert wird, gilt es ebenso wie herkömmliches Tuning als bauliche Veränderung, daher muss das Fahrzeug nach dem Tuning einem Prüfer oder amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, etc.) zur Abnahme vorgeführt werden. Dazu kommt die erforderliche Änderung der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II), ohne die die Betriebserlaubnis des Autos erlischt. Das bedeutet vor allem, dass das Auto nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden darf. Auch der Versicherungsschutz wird dann hinfällig.