Wann ist ein Oldtimer ein Oldtimer?
Für den Oldtimer findet sich in der Fahrzeugzulassungs-Verordnung eine klare Definition: das es ein Auto ist, das vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal am Verkehrswesen teilgenommen hat.
Solch ein Fahrzeug kann immer noch den geltenden Regeln entsprechen, da es zahlreiche Übergangsregelungen gibt, was das jeweilige Fahrzeug haben muss und auf was noch verzichtet werden kann. Das gilt dann, wenn man das Fahrzeug ganz normal zulassen möchte. Allerdings hat man das Problem, dass man trotzdem nicht überall damit fahren darf, wenn die Abgasgrenzwerte für die Umweltzonen nicht eingehalten werden. Dann muss man das Fahrzeug als echten Oldtimer anmelden und sich ein H-Kennzeichen besorgen. Damit gelten die Regelungen zur Umweltzone nicht.
Die Oldtimer Versicherung sind dann günstig, wenn man auch einen normalen Pkw besitzt
Die Versicherungen für Oldtimer sind, da diese Fahrzeuge relativ selten bewegt werden, recht günstig und werden noch günstiger, wenn man einem Markenklub oder einem Automobilklub angehört oder als Sammler mehrere Oldtimer besitzt. Die Haftpflichtversicherung ist besonders günstig; eine Kaskoversicherung ist möglich, doch braucht man dazu in der Regel ein Gutachten über den Zustand des Fahrzeugs – und einen normalen Pkw, um in den Genuss dieser Versicherung zu kommen.
Endlich möglich: das Oldtimer-Kennzeichen, wenn die Auto Technik ausreicht
Für die Anmeldung gelten Besonderheiten. Natürlich ist eine reguläre Anmeldung dann möglich, wenn der Oldtimer der Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung entspricht. Im anderen Falle hat man verschiedene Möglichkeiten. Für Oldtimer gibt es zunächst das rote 07er Kennzeichen, ein Wechselkennzeichen für Sammler. Damit kann man mit verschiedenen Fahrzeugen, aber nicht gleichzeitig, an Oldtimer-Veranstaltungen teilnehmen. Die An- und Abfahrten dazu, Probe und Fahrten zur Überführung sowie Anfahrten zur Zielsetzung der Wartung und Reparatur sind ebenfalls gestattet. Die Besteuerung erfolgt pro Kennzeichen.
Das H-Kennzeichen für Oldtimer setzt eine technische Prüfung voraus. Wird es erteilt, muss man lediglich eine Hubraum- und Abgas-unabhängige Steuer bezahlen und kann das Fahrzeug dann für beliebige Fahrten auch in Umweltzonen benutzen.
Die dritte Möglichkeit wäre ein Kurzzeit-Kennzeichen, das beispielsweise für Überführungsfahrten etc. erteilt werden kann.
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